
 Es hat geklappt! Was ist jetzt noch zu tun?

 Ausbildungsvertrag

Vor Beginn der Ausbildung muss ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem alle für das Ausbildungsverhältnis wichtigen Punkte geregelt sind. Dieser Vertrag muss vom Auszubildenden - bei Minderjährigen auch von dessen Eltern - und vom Ausbildenden, also dem Arbeitgeber, unterschrieben werden.
Ein Ausbildungsvertrag muss mindestens Angaben enthalten über
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der
Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- die Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- die Urlaubszeiten
- die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- die Dauer der Probezeit
- Möglichkeiten zur Kündigung des Vertrages
 Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Ausbildung darf nicht beginnen, bevor ein jugendlicher Auszubildender die Bescheinigung über die im Jugendarbeitsschutzgesetz vorgesehene ärztliche Untersuchung vorlegt. Dies dient dem Gesundheitsschutz des Jugendlichen, dessen Organismus noch in der Entwicklung ist. Bei Fragen nach gesundheitlichen Problemen zu „mogeln" bringt also nichts.
 Eine Bitte zum Schluss

Viele junge Leute sitzen im „gleichen Boot" wie du. Sie suchen ebenfalls einen Ausbildungsplatz.
Wenn du selbst einen gefunden hast: Sag bitte überall Bescheid, wo man von deiner Bewerbung weiß: in der Berufsberatung und eventuell bei anderen Betrieben. So gibst Du auch denen eine Chance, die noch nicht so erfolgreich waren.

Die Berufsberatung wünscht viel Erfolg bei der Ausbildungsstellensuche!
Marion Eckel, Berufsberaterin Martin Lieneke, Berufsberater 
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